Ergotherapie

Die Arbeit ist der beste Arzt, den uns die Natur gegeben hat“.  

Dieses Zitat vom römischen Arzt Claudius Galenus (129-200) zeigt, dass “wir etwas tun müssen” um gesund zu werden. 

Der Mensch, steht im Mittelpunkt, der in seinem Alltag und in seiner Umwelt optimale Handlungsfähigkeit und Lebensqualität erhalten bzw. wieder erlangen will. 

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Dabei geht die Ergotherapie (abgeleitet aus dem Griechischen „ergein“ = handeln, tätig sein) davon aus, dass „tätig sein“ ein menschliches Grundbedürfnis ist und das gezielt eingesetzte Tätigkeiten gesundheitsfördernde und therapeutische Wirkungen besitzen.  

Dies geschieht durch den Aufbau und die Förderung körperlicher, geistiger und seelischer Funktionen mit Hilfe verschiedener Behandlungstechniken. Es soll die größtmögliche Selbständigkeit im beruflichen, schulischen und häuslichen  Alltag wieder hergestellt werden, u.a.:

• eine Erweiterung des gesamten Bewegungsausmaßes aller Gelenke erreichen
• schmerzreduzierende und kompensatorische Bewegungsabläufe einüben
• und auch auf präventive Maßnahmen, z.B. Wohnraumanpassung, häusliches Umfeld hinarbeiten


Fachbereiche: 

 Neurologie, Geriatrie, Orthopädie, Rheumatologie

Indikationen:

•  Neurologie  z.B. Schlaganfall (Hirninfarkt), MS (Multiple Sklerose), Parkinson, Querschnitssymdrom, Schädel- Hirn - Trauma (SHD), Polyneuropathien,  Polyneuritis, Demenzerkrankungen und Degenerative Hirnerkrankungen 

 •  Orthopädie / Chirurgie  z.B. Rheumatische Erkrankungen, Arthrose, traumatisch bedingte Funktionsstörungen, Hand- und Fußbehandlung/auch vor und nach OP‘s,  Schmerzsyndrome


Sie finden Ihre Diagnose hier nicht, dann rufen uns an.  

 Behandlungsmethoden:  

Neben der klassischen Ergotherapie gibt es noch viele Methoden, die je nach Bedarf  eingesetzt werden können. Dazu gehören u.a. die Therapien wie Bobath, Perfetti, FOTT, Basale Stimulation, Yoga als Therapie und Rückenschule 

Wie erhält ein Patient Ergotherapie?  

Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt aus. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise 10 Behandlungseinheiten. 

Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn ein Patient also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.